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Neues Erbschaftsteuerrecht ab 01.01.2009!
Höhere persönliche Freibeträge begünstigen Schenkung und Erbgänge innerhalb der Familie

Übersicht über die Vermögenaufteilung Nachlass Heinz Muster
Person Erwerb Anteil % Erbanteil in Euro
Anna Muster 756.000,00 Euro 50 % 756.000,00 Euro
Peter Muster 378.000,00 Euro 25 % 378.000,00 Euro
Petra Muster 378.000,00 Euro 25 % 378.000,00 Euro
Gesamtsumme der Erwerbe 1.512.000,00 Euro    
 
Übersicht der erbschaftsteuerlichen Daten
Person Steuerwert Stpfl. Erbwerb Erbschaftsteuer
Anna Muster 756.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Peter Muster 378.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Petra Muster 378.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Insgesamt zu zahlende Erbschaftsteuer für den Erbfall Heinz Muster: 0,00 €.
Der Erwerb der Witwe Anna ist aufgrund ihres persönlichen Steuerfreibetrages von nunmehr 500.000,00 € und einem individuellen Versorgungsfreibetrag von hier 256.000,00 € steuerfrei. Ihre Kinder Peter und Petra müssen wegen ihres ebenfalls angehobenen persönlichen Freibetrages von nunmehr jeweils 400.000,00 € ebenfalls keine Steuern abführen. Ebenso könnte innerhalb der Familie Heinz Muster ein Betrag von 1,5 Millionen steuerfrei verschenkt werden.

Negative Punkte der Steuerreform sind hohe Steuerlasten für Geschwister sowie Nichten und Neffen und komplizierte Begünstigungen für Immobilien- und Unternehmenserben.
Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge sind insgesamt weiterhin sehr sinnvoll.

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