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Was ist im Todesfall zu beachten?
Nach dem Tod eines Angehörigen, der in Deutschland binnen vier Tagen beigesetzt werden muss, sind trotz der Trauer schnell ebenso praktische wie wichtige Maßnahmen zu treffen. Unsere Hinweise sollen Ihnen helfen, in dieser Situation an alle notwendigen Maßnahmen zu denken.
Totenschein, Bestattung und Sterbeurkunde
Umgehend muss ein Arzt benachrichtigt werden, der den Totenschein ausstellt. Umgehend sollte auch ein Bestattungsinstitut mit allen notwendigen Aufgaben beauftragt werden.
Ferner müssen Sie das Standesamt am Ort des Todesfalles benachrichtigen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt wird. Hierzu müssen Sie den Totenschein vorlegen sowie die Geburts- und ggf. Heiratsurkunde des Verstorbenen. Das Standesamt informiert anschließend das ortsansässige Nachlassgericht über den Todesfall.
Lebens- und Unfallversicherungen
Solche Versicherungen müssen unverzüglich über den Todesfall unterrichtet werden, ebenso wie die Krankenversicherung. Diese wird dann auch prüfen, ob ein Sterbegeld an die Erben ausgezahlt wird.
Vollmachten, Bankverträge und Lebensversicherungen zugunsten Dritter
Vollmachten sollten Sie, mehrere Miterben gemeinschaftlich, sofort schriftlich mit Zustellungsnachweis widerrufen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die meist über den Todesfall hinaus geltenden Bankvollmachten noch weiter genutzt werden. Ebenso sollte das Bezugsrecht Dritter für Bankverträge und Lebensversicherungen widerrufen werden.
Lebensversicherungen und Bankverträgen zu Ihren eigenen Gunsten
Diese sollten Sie umgehend schriftlich gegenüber den Versicherungsgesellschaften oder Bankinstituten nachweisbar annehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitere Erben diese Verträge widerrufen.
Rechtzeitige Beratung hilft Fehler vermeiden
Neben der Beachtung von Fristen sind zahlreiche Punkte zu beachten, worüber Sie sich zur Vermeidung von Rechts- und Vermögensnachteilen rechtzeitig anwaltlich beraten lassen sollten.
Ist ein Testament vorhanden?
Zuerst gilt es zu klären, ob der Erblasser die gesetzliche Erbfolge durch Errichtung eines Testamentes ausgeschlossen hat. Das Testament könnte er zu Hause oder im Bankschließfach hinterlegt oder einem Dritten zu treuen Händen übergeben haben. Schließlich kann es auch beim Nachlassgericht hinterlegt sein, dies ist durch Vorlage einer Sterbeurkunde zu klären. Aufgrund eines lückenlosen Meldesystems ist dabei jedes irgendwo in Deutschland bei einem Nachlassgericht hinterlegte Testament feststellbar. Das Nachlassgericht benachrichtigt dann automatisch alle gesetzlichen bzw. im Testament aufgeführten Erben.
Woraus besteht der Nachlass?
Sie sollten sich sobald als möglich Übersicht über die Aktiva, d. h. Bankkonten, Grundstücke, Wertgegenstände etc. sowie die Passiva, d. h. Bankverbindlichkeiten und sonstigen Schulden verschaffen.
Achtung: Ist der Nachlass überschuldet, müssen Sie das Erbe binnen sechs Wochen, nachdem Sie Kenntnis vom Erbfall und der Überschuldung haben, ausschlagen! Ist nicht sicher, ob eine Überschuldung vorliegt, besteht später noch die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Bestand des Nachlasses, indem Sie etwa beim Nachlassgericht die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Damit ist es in der Regel ausgeschlossen, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen für Nachlassverbindlichkeiten haften.
Tipp: Falls Sie vermuten, dass der Erblasser unbekannte Schulden hatte, können Sie ein Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht beantragen.
Testamentseröffnung und Erbschein
Nach Vorlage der Sterbeurkunde wird das Testament vom Nachlassgericht eröffnet und den Beteiligten zugestellt. Die Erben können dann einen Erbschein zu Protokoll beim Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragen.
Der Erbschein ist der Ausweis der Erben gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern über die Erbenstellung und wird in der Regel zur Konto- oder Grundbuchumschreibung benötigt.
Eine Ausnahme gilt dann für Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, wenn ein notariell beurkundetes Testament vorliegt. Dieses genügt für die Umschreibung auf die Erben.
Von Banken und Versicherungen wird in der Regel die Vorlage eines Erbscheins verlangt.
Kündigung und Abmeldung
Für die Regelung des Eintritts von Ehegatten, Lebenspartnern und sonstigen Familienangehörigen in einen Mietvertrag des Verstorbenen gelten besondere gesetzliche Regelungen. Hier ist schnelles Handeln erforderlich, da Sie sich beispielsweise binnen einer Monatsfrist nach dem Tod erklären müssen, falls Sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Ferner müssen Sie an die Abmeldung von Abonnements u. ä. denken.
Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft hat sich auseinander zu setzen. Da hier häufig schwierige Rechtsprobleme zu lösen sind, insbesondere wenn es lebzeitige Zuwendungen an einen oder mehrere Miterben gegeben hat, empfiehlt sich die frühe Einholung des Rechtsrates eines Erbrechtexperten. Es wird angenommen, dass etwa drei Viertel aller privat abgewickelten Erbauseinandersetzungen inhaltlich falsch sind, weil sie die komplizierten gesetzlichen Regelungen des Erbrechts missachten. Hinzu kommen häufig Anfechtungen oder Auslegungsschwierigkeiten bei privat verfassten Testamenten.
Erbschaftsteuererklärung
Das Finanzamt wird sich in der Regel von selbst bei den Erben melden und eine Steuererklärung fordern. Auch hier können schenkungs- und erbschaftsteuerliche Probleme auftauchen, so dass ohne Hilfe eines Experten Steuerschäden möglich sind.
Hier können Sie das vorliegende Informationsblatt als pdf-Datei herunterladen.
Checkliste "Todesfall" (PDF-Download)