






... sind wir an Ihrer Seite.
Wir können Ihnen nicht garantieren, dass wir in jedem Fall eine außergerichtliche Einigung erzielen. Tatsächlich ist dies zwar häufig der Fall, zu einer Einigung gehören aber bekanntlich zwei.
Sperrt sich die Gegenseite, so muss das Gericht eingeschaltet werden.
Hier vertreten wir Sie nach individueller Vereinbarung konsequent vor sämtlichen deutschen Familiengerichten. Wir sind insoweit durch langjährige Praxis mit der Durchsetzung bzw. Abwehr aller familienrechtlicher Ansprüche, insbesondere vermögensrechtlicher und unterhaltsrechtlicher Art, vertraut. Der familienrechtliche Paragrafendschungel ist für uns Routine. Durch unsere Prozesserfahrung und verschiedene interne und externe Urteilsdatenbanken kennen wir die Rechtsprechung der Familiengerichte. Wir arbeiten vertrauensvoll mit Ihnen zusammen und erläutern Ihnen hierbei alle rechtlichen Fragen sowie Kostenaspekte.