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Maßgeschneiderte Urkunden

Der Notar ist für alle Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig. Auch hier ergeben sich aber im Laufe der Jahre Schwerpunkte. Meine Mandanten betreue ich insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:

Erbrecht
Einzel- und Ehegattentestamente, Pflichtteilsverträge, Übergabeverträge (Grundbesitz, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile), Vorsorgevollmachten, Stiftungen, komplexe Nachlassgestaltungen.

Familienrecht
Eheverträge, ehebedingte Zuwendungen (zum Beispiel steuergünstige Grundstücksübergaben), Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.

Grundstücksverträge
Kaufverträge, Schenkungen, Übergabeverträge.

Gesellschaftsrecht
Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, erbrechtliche Klauseln für Gesellschaftsverträge.

Arbeitsweise und Kosten
Nach einem ausführlichen Vorgespräch erhalten Sie grundsätzlich einen auf Ihren Fall zugeschnittenen Entwurf der Urkunde, der gegebenenfalls nach weiterer Besprechung und Ihren Wünschen überarbeitet wird. Auf diese Weise erhalten Sie eine maßgeschneiderte Urkunde.

Als Mitglied beim Deutschen Notarinstitut (DNotI) kann ich in besonders komplizierten Fällen, insbesondere bei der Einwirkung ausländischen Rechts, auf gutachterliche Stellungnahmen des DNotI in Ihrem Interesse zurückgreifen.

Die Gebühren richten sich bei notariellen Tätigkeiten nach der Kostenordnung (KostO) und den jeweiligen Geschäftswerten. Bei einem Grundstückskaufvertrag etwa nach dem Kaufpreis, bei einem Testament nach dem Wert des Vermögens. Honorarvereinbarungen sind im Notariatsbereich unzulässig. Die Notariatsgebühren sind generell günstiger als vergleichbare Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-Mittelgebühr).

Über die Vorteile einer notariellen Nachlassplanung unterrichte ich Sie mit einem speziellen Infoblatt: PDF-Download Infoblatt "(Kosten-)Vorteile bei notarieller Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Eheverträgen".

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