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Vieles spricht dafür, uns online zu beauftragen, einen Scheidungsantrag zu stellen. Sie geben uns die erforderlichen Daten an, bevollmächtigen uns und wir stellen für Sie anschließend den Scheidungsantrag.

Die öfter beworbene „Online-Scheidung“ gibt es selbstverständlich nicht. Die Ehegatten müssen grundsätzlich in Person vor dem Familiengericht erscheinen. Ein Scheidungsantrag selbst kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.

Ein Scheidungsantrag macht nur Sinn, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Ehescheidung nur in sehr seltenen und außergewöhnlichen Fällen möglich. Die Rechtsprechung ist hier äußerst zurückhaltend.

Alle Daten die Sie uns zukommen lassen, unterliegen der unbedingten anwaltlichen Schweigepflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie uns endgültig beauftragen oder nicht.

Der Online-Scheidungsauftrag ermöglicht Ihnen und uns eine optimale Vorbereitung und Beschleunigung des eigentlichen Scheidungsantrags an das Familiengericht. Bitte beachten Sie aber, dass auf Grund der Vielfalt der jeweiligen Lebenssituationen ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen und uns nicht abschließend ersetzt werden kann und soll.

Wenn Sie nun Zeit und Nerven sparen wollen und möchten, dass wir Ihre Ehescheidung schnell und zügig vorantreiben, klicken Sie bitte den Button Scheidungsauftragsformular an. Bitte beachten Sie: Wir können für Sie an jedem Familiengericht in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden.

Selbstverständlich setzen wir uns vor Einreichung des Scheidungsantrages grundsätzlich mit Ihnen in Verbindung.

Für das Familiengericht benötigen wir stets eine Originalheiratsurkunde.

Übrigens: Scheidungskosten können Sie bei Ihrer Steuererklärung nach Abstimmung mit Ihrem Steuerberater in Abzug bringen. Ferner reduzieren sowohl die Scheidungskosten, als auch sämtliche Kosten für Anwälte/Steuerberater im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren Ihr Endvermögen und damit gleichzeitig einen eventuellen Zugewinnausgleichsanspruch Ihres Ehepartners!

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