Das Notariat der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin unterstützt Sie bei der Nachlassplanung. Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Nachlass im Erbfall geschieht. Durch die vorweggenommene Erbfolge können Sie Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten an Nachkommen oder Dritte übertragen.
Ein vom Notar beurkundetes Testament ersetzt im Erbfall den Erbschein. Das führt zu einer Zeit- und Kostenersparnis. Denn mit einem notariellen Testament lässt sich Grundbesitz auf Erben ohne Erbschein umschreiben.
Ein notarielles Testament wird umgehend beim elektronischen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und anschließend im Original beim Nachlassgericht hinterlegt.
Die Beurkundung des Testaments durch einen Notar schließt in aller Regel aus, dass Nachkommen im Erbfall das Testament mit Einwänden der Testamentsfälschung oder Testierunfähigkeit des Erblassers mit Erfolg in Frage stellen.
Notariatsgebühren sind generell günstiger als vergleichbare Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren der Notare richten sich bundesweit nach der Kostenordnung. Maßgeblich ist der Wert des Regelungsgegenstandes. Bei einem Testament ist das der Wert des Vermögens. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Vermögen von einer Million Euro berechnet der Notar für ein Einzeltestament 1.557 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem Ehegattentestament sind es 3.114 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei höheren Werten sind die Gebühren der Notare höher, bei niedrigeren Werten geringer. Fragen Sie das Notariat Knoop im Einzelfall danach, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.