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Wir verhandeln planvoll für Sie.
Es gibt eine Alternative zu ebenso zeit- wie nervenraubenden und kostenintensiven Prozessen:
Die umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
In einer Trennungssituation sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Wir helfen Ihnen insbesondere bei allen Scheidungsfolgeangelegenheiten, Unterhaltsfragen, bei Zugewinnproblemen und Gründstücks- bzw. Vermögensauseinandersetzungen. Dergleichen bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat.
Als erfahrene Verhandler berücksichtigen wir neben familienrechtlichen Fragen ebenso erbrechtliche wie steuerrechtliche Aspekte und die wirtschaftlichen Konsequenzen. Sie können sich daher auf eine umfassende und fachlich kompetente Betreuung verlassen.
Erfahrungsgemäß lassen sich häufig durch rechtlich fundierte Vereinbarungen Prozesse vermeiden, Kosten reduzieren und so die persönlichen und wirtschaftlichen Trennungsfolgen lindern. Unter diesen Aspekten ist es immer sinnvoll, zunächst Verhandlungen über die einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen zu führen. Natürlich gilt dies erst recht, wenn Kinder mitbetroffen sind.
Scheiden muss also nicht weh tun!
Als erfahrene Familienrechtlicher unterstützen wir Sie hierbei.
Im Rahmen unserer über 20-jährigen Erfahrung bei der Formulierung und Verhandlung sowie beim Abschluss von Trennungs- und Scheidungsfolgenverträgen haben wir eine hohe Erfolgsquote bei Vergleichsabschlüssen. Hierbei haben wir auch Erfahrung mit der Regelung komplexer Zugewinn- und Vermögensangelegenheiten.
Beim Zugewinn und der Vermögensauseinandersetzung sind häufig Grundstücke, Firmenbeteiligungen oder andere Vermögenspositionen zu bewerten. Hierbei arbeiten wir mit erfahrenen Gutachtern zusammen.
Auch bei einem eventuellen Verkauf von Gründstücken oder Firmenbeteiligungen können wir Sie auf Wunsch unterstützen.
Zur weiteren Information erhalten Sie hier: Checkliste Scheidungsfolgenvereinbarung, (PDF-Download)