Beurkundung und Beglaubigung
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
nach vielen Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit werde ich, Rechtsanwalt und Notar a.D. Christian Knoop, zum 1. Juli 2026 in den Ruhestand treten. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen danke ich Ihnen sehr.
Damit Ihre rechtlichen Angelegenheiten weiterhin zuverlässig betreut werden, habe ich frühzeitig für eine geordnete und nahtlose Übergabe gesorgt: Sämtliche bestehenden Mandate werden – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – künftig von
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sarah Scherwitzki, LL.M.
SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Kurfürstendamm 33
10719 Berlin
übernommen und in gewohnter Sorgfalt weiterbearbeitet.
Für Sie bedeutet dies: Nach Ihrer Zustimmung kann auf alle Ihre Akten und Unterlagen zeitnah und sicher zugegriffen werden. Es gehen weder Informationen noch Rechte verloren. Besonders hervorheben möchte ich, dass Ihnen auch weiterhin meine langjährige Mitarbeiterin Frau Katrin David zur Seite steht. Sie unterstützt Frau Scherwitzki bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten und sorgt dafür, dass die Ihnen bekannten Abläufe und Ansprechpartner erhalten bleiben.
Frau Scherwitzki, Frau David und das Team von SNP stehen Ihnen für laufende wie für frühere Angelegenheiten gerne persönlich zur Verfügung und begleiten Sie künftig als verlässliche Ansprechpartnerinnen. Ich freue mich, Ihnen mit Frau Scherwitzki eine erfahrene Kollegin zu empfehlen, bei der Sie auch künftig in guten Händen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Knoop
Viele Rechtsgeschäfte unterliegen in Deutschland der Beurkundungspflicht. Die Beurkundung hat der Gesetzgeber zum Beispiel für den Kaufvertrag einer Immobilie vorgesehen. Das gleiche gilt für den Ehevertrag, Erbvertrag und viele weitere Rechtsgeschäfte, die als besonders risikoreich gelten. Bei anderen Rechtsgeschäften emfpiehlt sich eine freiwillige Beglaubigung. Beispiel Vorsorgevollmacht: Hier stellt erst die Beglaubigung sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch wirklich akzeptiert wird. Ob Pflicht oder Kür, wir sorgen bei Ihren Rechtsgeschäften für mehr Sicherheit.

Nutzen Sie unser Notariat für die Beurkundung und Beglaubigung Ihrer Rechtsgeschäfte
Christian Knoop ist Rechtsanwalt und Notar a. D. in Berlin und bietet Ihnen bei der Beurkundung und Beglaubigung kompetente Beratung.
- Beurkundung Ihrer Immobiliengeschäfte
- Beurkundung Ihrer erbrechtlichen Rechtsgeschäfte
- Beurkundung Ihrer familienrechtlichen Rechtsgeschäfte
- Beglaubigung Ihrer Verfügungen im Vorsorgerecht
Beurkundung von Immobiliengeschäften
- Grundstückskaufvertrag
- Grundstücksschenkung
- Grundstücksübergabevertrag
- Nießbrauchsbestellung und Rückforderungsansprüche
- Grundschuldbestellung
Beurkundung im Erbrecht
- Einzeltestament
- Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Grundstücksschenkung
- Zuwendungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag (ggf. mit Abfindung)
- Zuwendungsvertrag unter Nießbrauchsvorbehalt
- Stiftung von Todes wegen
- Erbrechtliche Klauseln in Gesellschaftsverträgen
- Erbscheinsantrag
- Erbauseinandersetzung mit Zuordnung von Grundbesitz
Beurkundung und Beglaubigung im Vorsorgerecht und Familienrecht
- Ehevertrag
- Neufassung überholter oder unwirksamer Eheverträge
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht


