Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar in Berlin

Nicht nur in Zeiten von Corona ist es wichtig, an folgende Punkte im Sinne eines vorsorgenden Krisenmanagements zu denken:

Sicherung der Handlungsfähigkeit

Hier ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung sinnvoll. Dies gilt auch für Ehepaare, diese sind nicht Kraft Eheschließung Generalbevollmächtigte untereinander. Eine notarielle Beurkundung ist anzuraten, wenn Immobilienvermögen oder Gesellschaftsanteile vorhanden sind. Erfahrungsgemäß ist auch die Akzeptanz von notariellen Vollmachten bei Banken wesentlich höher.

Sicherung des Vermögens

1. Ehevertrag
Dies dient der Streitvermeidung im Scheidungsfall. Im güterrechtlichen Bereich können z.B. Unternehmen, Gesellschaftsanteile, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände aus dem Zugewinn herausgenommen werden, man spricht dann von einer sogenannten „modifizierten Zugewinngemeinschaft“. Auch kann ein Zugewinn im Scheidungsfall komplett ausgeschlossen werden. Von einer
Gütertrennung ist bei gehobenen Vermögensverhältnissen aus
erbschaftsteuerlichen Gründen abzuraten.
Bereits vorhandene Eheverträge, insbesondere solche aus der Zeit vor dem Jahr 2004 sollten im Lichte der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Eheverträgen überprüft werden, diese können im worst case insgesamt unwirksam sein, könnten aber durch eine neue notarielle Vereinbarung
„repariert“ werden.

2. Testament und Erbvertrag
Letztwillige Verfügungen dienen der Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch eine klare Regelung der Vermögensnachfolge im Todesfall. Eine notarielle Beurkundung von Erbverträgen ist zwingend, bei Testamenten anzuraten, da selbst verfasste Testamente oft lückenhaft oder unklar sind und damit einem hohen Anfechtungs – und Streitrisiko unterliegen.

3. Schenkungen
Alle zehn Jahre können die steuerlichen Freibeträge von Ehegatten (500.000,00 €), Kindern sowie Stiefkindern (400.000,00 €) und Enkeln (200.000,00 €) erneut ausgeschöpft werden. Bei gehobenen Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich daher, rechtzeitig eine Vermögensnachfolgestrategie zu entwerfen und schrittweise
umzusetzen. In Anbetracht hoher jährlicher Wertzuwächse insbesondere von Berliner Immobilien hat eine Schenkung den Vorteil, daß künftige Wertzuwächse in der Person des Beschenkten eintreten und damit steuerfrei sind.
Der Schenker wird dabei im notariellen Schenkungsvertrag i.d.R. durch Nießbrauch - oder Wohnungsrechte sowie Rückforderungsrechte für diverse konkrete Fallgestaltungen umfassend abgesichert.

Konkrete Empfehlungen zur Corona Krise

Der Absturz der Aktienmärkte um bis zu 40 % kann zunächst zu der Überlegung führen, geplante Schenkungen von Wertpapieren vorzuziehen. Dies hat Steuervorteile, da hier durch den momentanen Wertverfall mehr Vermögen im Rahmen der Steuerbeträge übertragen werden kann. Das Vermögen kann dann künftig bei der mutmaßlich mittel - und langfristig eintretenden Erholung der Kapitalmärkte in der Person des Beschenkten steuerfrei wachsen. 
Regelungen in vorhandenen Testamenten und Eheverträgen sind zu überprüfen und möglicherweise an die aktuelle wirtschaftliche Situation anzupassen. Geplante Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen könnten vorgezogen werden.

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit Notar Christian Knoop.

 

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