Erbrecht und Notar in Berlin

Vorweggenommene Erbfolge

Wer die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen möchte, beginnt am besten frühzeitig mit der Planung. Mit der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens an Ehepartner oder Nachkommen. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin unterstützt Sie bei der steueroptimalen Nachlassgestaltung und erklärt, was Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge beachten sollten.

 

Vorweggenommene Erbfolge Berlin

Kompetente Beratung zur vorzeitigen Erbfolge

Christian Knoop ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar. Nutzen Sie seine 30 Jahre lange Erfahrung, um die Vermögensnachfolge im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge zu regeln:

  • Umfassende Beratung zur Nachlassplanung
  • Sicherheit schaffen für die abgebenden Vermögensinhaber
  • Verhandlung von Nachfolgeregelungen im Familienkreis
  • Steueroptimale Übertragung von Vermögen

Wen wir beraten

  • Immobilieneigentümer, die Häuser, Wohneigentum, Grundstücke steueroptimal vererben wollen.
  • Unternehmer, die den Generationswechsel im Familienunternehmen steueroptimal regeln wollen.
  • Vermögende Privatpersonen, die Immobilien, Wertpapierdepots, Kunstsammlungen steueroptimal vererben wollen.

Was wir für Immobilieneigentümer, Unternehmer und vermögende Privatpersonen bei der vorweggenommenen Erbfolge tun

  • Wir gestalten steueroptimale Nachlassregelungen für Unternehmensanteile, Immobilien, Wertpapiervermögen, Kunstsammlungen und andere Vermögenswerte unter Nutzung der Vorteile einer vorweggenommenen Erbfolge.
  • Die Kanzlei Knoop & Kollegen vermittelt bei Bedarf kompetente Sachverständige für eine zuverlässige Wertermittlung von Immobilien, Unternehmensanteilen und anderen Vermögenswerten.
  • Wir beraten Sie umfassend über die optimale Ausnutzung der Freibeträge für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge. Im Bedarfsfall arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
  • Unsere Rechtsanwälte informieren Sie über alle Chancen, Vorteile und Risiken der vorweggenommenen Erbfolge, achten auf eine sachgerechte Abwägung und sorgen für die passende Absicherung Ihrer Interessen.
  • Bei Immobilien stellen wir mit einer rechtlich einwandfreien Klausel Ihr lebenslanges Wohnrecht oder Ihren Nießbrauch an der Immobilie sicher.
  • Mit Rückfallklauseln schützen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht Ihre Interessen gegenüber negativen Entwicklungen nach Vollzug der vorweggenommenen Erbfolge ab.
  • Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht vertreten Ihre Rechte nach Vollzug einer vorweggenommenen Erbfolge in allen Eventualfällen.
  • Wir bieten die Erarbeitung und Umsetzung von durchdachten Transferplänen, die alle rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigen.

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Nützliche Information zur vorweggenommenen Erbfolge

Wie funktioniert die vorweggenommene Erbfolge?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen. In der Praxis geht es oft um Immobilien oder Unternehmensanteile. Aber auch Wertpapiere, Kunstsammlungen oder andere Vermögenswerte lassen sich im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation übertragen.

Im Kern handelt es sich dabei um eine Schenkung des Erblassers an Erben.

Welche Vorteile bietet eine vorweggenommene Erbfolge?

Wenn Sie die Vermögensnachfolge schon zu Lebzeiten regeln, behalten Sie das Zepter bei der Vermögensaufteilung in der Hand. So können Sie Ihre Vorstellungen bei der Nachlassregelung gezielt durchsetzen. Außerdem dient die vorweggenommene Erbfolge der steuerlichen Optimierung. Denn Sie können die Freibeträge der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei einer frühzeitigen Planung gleich mehrfach nutzen.

Das liegt in Ihrem und dem Interesse Ihrer Erben. Die Höhe der Freibeträge hängt bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin achten sorgfältig darauf, dass Sie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine Fehler machen.

Welche Nachteile gibt es bei der vorweggenommenen Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge will gut überlegt und rechtlich abgesichert sein. Immerhin übertragen Sie Ihre Eigentumsrechte z.B. an einer Immobilie, einem Unternehmen oder anderen Vermögenswerten schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen.

Wie lassen sich die Risiken der vorweggenommenen Erbfolge meistern?

Rechtsanwalt Knoop berät Sie fachkundig, wie Sie Ihre Interessen bei der vorweggenommenen Erbfolge durch ein Wohnrecht, Nießbrauchrecht und mit Rückfallklauseln wahren. Mit einem Wohnrecht sichern Sie sich das Recht, in der Immobilie auch nach der Schenkung wohnen zu können.

Beim Nießbrauchrecht geht es z.B. darüber hinaus um den Zugriff auf die Mieteinnahmen aus einer Immobilie. Das ist Ihre Altersversorgung. Mit Rückforderungsklauseln beugen Sie Eventualfällen vor, z.B. dass der Beschenkte vor Ihnen verstirbt, sich scheiden lässt oder sich im Nachhinein als unwürdig erweist.

Für diese Fälle legen Sie fest, dass die Immobilie wieder in Ihr Eigentum übergehen soll. Mit dem Rückfall der Immobilie im Scheidungsfall verhindern Sie, dass die Immobilie beim Vermögensausgleich aufgeteilt wird. Rechtsanwalt Knoop in Berlin sorgt für rechtlich einwandfreie Rückfallklauseln.

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