Erbrecht und Notar in Berlin

Pflichtteil & Recht

Der Pflichtteil ist häufig Anlass für Streit unter Nachkommen. Die Ursache liegt meist in falschen Vorstellungen, was der Pflichtteil ist und wann Nachkommen einen Anspruch auf ihn haben. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin erklärt, was Sie über das Pflichtteilsrecht wissen sollten, und entwickelt erfolgreiche Strategien zur Lösung von typischen Problemen rund um den Pflichtteil.

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Kompetente Beratung im Pflichtteilsrecht

Christian Knoop ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar. Nutzen Sie seine 30 Jahre lange Erfahrung zur Klärung von Ansprüchen auf einen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche:

  • Umfassender Rechtsrat vor und im Erbfall
  • Für Erblasser, Witwen, Erben und enterbte Nachkommen
  • Interessen wirksam vertreten und Ansprüche durchsetzen
  • Geschickt verhandeln - außergerichtlich und vor Gericht
  • Wirtschaftliche Lösungen erzielen

Wen wir beraten

  • Erblasser, die ihr Testament rechtssicher gestalten wollen: weiterlesen...
  • Erben, die unberechtigte Pflichtteilsansprüche abwehren wollen: weiterlesen...
  • Nachkommen, die einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen müssen: weiterlesen...

Was wir für Erblasser im Pflichtteilsrecht tun

  • Wir beraten Sie umfassend bei der Nachlassgestaltung und sorgen dafür, dass Sie Ihren letzten Willen rechtssicher mit einem Testament umsetzen.
  • Wir ermitteln für jede familiäre Konstellation alle Ansprüche auf Pflichtteil, mit denen Sie als Erblasser und ihre Erben rechnen müssen.
  • Bei der Vermögensnachfolge per Erbvertrag unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie bei der Kommunikation im Familienkreis mit einer lösungsorientierten Verhandlungsführung.
  • Sie wollen Nachkommen vom Erbe möglichst komplett ausschließen? Dann prüfen unsere Rechtsanwälte, wie Sie dieses Ziel erreichen. Wo gesetzliche Regeln nicht greifen, die im Ausnahmefall zum Ausschluss vom Pflichtteil berechtigen, entwickeln wir für Sie die passende Minderungsstrategie, verhandeln einen Pflichtteilsverzicht oder zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie die Berechungsbasis für Pflichtteile minimieren können.

Was wir für Erben im Pflichtteilsrecht tun

  • Wir prüfen in Ihrem Interesse die Ansprüche Dritter auf einen Pflichtteil und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten und Chancen
  • Wir unterstützen Sie als Erbe bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen auf einen Pflichtteil.
  • Im Konfliktfall verfolgen unsere Rechtsanwälte eine zweistufige Strategie. Zunächst setzen wir auf eine Verhandlungslösung. Wo diese blockiert wird, vertreten wir Ihre Rechte vor Gericht.
  • Selbst bei berechtigten Pflichtteilsansprüchen können wir in Ihrem Interesse Zwangsverkäufe von Immobilien, Unternehmen, Aktien oder anderen Vermögenswerten oft vermeiden, obwohl Sie als Erbe nicht über die nötige Liquidität verfügen. In solchen Situationen bewährt sich die Erfahrung von Rechtsanwalt Knoop als Verhandlungsführer.
  • Wir ermitteln bei Schenkungen des Erblassers an pflichtteilsberechtigte Nachkommen, ob diese Zuwendungen auf die Pflichtteile angerechnet werden können.
  • Unsere Rechtsanwälte setzen in erster Linie auf den Verhandlungsweg. Mit Erfahrung und Kompetenz kommen wir in vielen Fällen zu einer kreativen Lösung. Ein Beispiel ist die Abfindung eines Pflichtteils durch Übertragung von Sachwerten.

Was wir für enterbte Nachkommen im Pflichtteilsrecht tun

  • Wir prüfen Ihre Anspruchsgrundlage und stellen fest, ob Sie zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Angehörigen des Verstorbenen gehören.
  • Wir ermitteln Ihren Pflichtteil vor dem Hintergrund der familiären Konstellation. Je weniger Pflichtteilsberechtigte es gibt, desto größer ist Ihr Anteil am Nachlass
  • Die korrekte Bewertung des Nachlasses entscheidet darüber, was Ihr Pflichtteil wert ist. Unsere Kanzlei kooperiert mit Sachverständigen für die Vermögens- und Nachlassbewertung.
  • Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Auskunftsansprüche gegenüber Erben durch und sorgen so dafür, dass Sie auch wirklich erfahren, was zum Nachlass gehört und beim Pflichtteil mitgerechnet werden muss.
  • Wir beschaffen von den Erben alle nötigen Belege über den Nachlass mit Hilfe eines Notarverzeichnisses. So haben Sie die Garantie, dass Ihnen keine Werte verheimlicht werden.
  • Hat der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt, prüfen wir Ihre Ansprüche auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
  • Wir vertreten Ihre Rechte als enterbter Nachkomme gegenüber Erben. Dabei empfehlen wir zunächst eine Verhandlungslösung. Wo dieser Weg versperrt wird, vertreten wir Ihre Rechte nötigenfalls auch vor Gericht.

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Nützliche Information zum Pflichtteilsrecht

Warum haben enterbte Nachkommen ein Anrecht auf den Pflichtteil?

Das Erbrecht hat eine Herz für enterbte Nachkommen. Es sorgt mit dem Pflichtteil dafür, dass sie beim Nachlass nicht ganz leer ausgehen. Dabei kommt es beim Begriff „enterben" oft zu einem Missverständnis. Denn im alltäglichen Sprachgebrauch wird „enterben" in aller Regel so verstanden, dass ein Nachkomme überhaupt nichts vom Nachlass bekommen soll.

Juristisch heißt „enterben" dagegen nur, dass der Erblasser diesen Angehörigen nicht im Testament als Erbe eingesetzt hat. In diesem Fall steht dem enterbten Nachkommen laut Gesetz in aller Regel ein Pflichtteil zu.

Welcher nahe Angehörige hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben allenfalls solche Hinterbliebenen, die dem Erblasser besonders nah gestanden haben. Zu diesen Angehörigen gehören neben dem Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) die Kinder, Enkelkinder oder Eltern des verstorbenen Erblassers.

Alle anderen Verwandten wie Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Das gleiche gilt für die nichtehelichen Lebensgefährten. Die Kanzlei Knoop klärt im Einzelfall, welche Angehörigen des Erblassers pflichtteilsberechtigt sind.

Wann ist ein Angehöriger pflichtteilsberechtigt?

Den Pflichtteil können nahe Angehörige nur dann beanspruchen, wenn sie bei der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge gekommen wären. Die gesetzliche Erbfolge regelt die Verteilung des Erbes, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt und mit seinen Nachkommen auch keinen Erbvertrag ausgehandelt hat.

Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt Knoop in Berlin über die genaue Reihenfolge bei der gesetzlichen Erbfolge und die Konsequenzen für die Pflichtteilsansprüche in Ihrer Familie.

Wie hoch fällt der Pflichtteil aus?

Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte dessen, was ein Angehöriger bei der gesetzlichen Erbfolge bekommen hätte.

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Rechtsanwalt Knoop, Fachanwalt für Erbrecht in Berlin, klärt in Ihrem Interesse die entscheidenden Fragen in Ihrem Fall: Wie viel ist der Nachlass wert? Wie viele Familienmitglieder sind Pflichtteilsberechtigt? Welche verschenkten Vermögenswerte zählen mit?

Wie lässt sich Erbstreit unter Nachkommen am besten vermeiden?

Klare Verhältnisse verhindern am ehesten einen Erbstreit unter Nachkommen. Die Kanzlei Knoop & Kollegen berät Sie sachkundig, wie Sie Ihr Vermögen an ausgewählte Erben vermachen und trotzdem einem Erbstreit unter den Nachkommen vorbeugen. Der beste Weg sind Verhandlungen im Familienkreis. Rechtsanwalt Knoop weiß aus Erfahrung um die unterschiedlichen und oft emotional geprägten Interessen der Beteiligten.

Die beste Strategie der Streitprävention ist eine klarsichtige Einschätzung der emotionalen Befindlichkeiten aller Beteiligten sowie eine sorgfältige Berechnung aller Pflichtteile. So können Sie als Erblasser oder eingesetzte Erben von vornherein mit den Pflichtteilsansprüchen der enterbten Verwandtschaft rechnen.

Wie lassen sich Nachkommen komplett vom Nachlass ausschließen?

Das Gesetz lässt den Ausschluss vom Pflichtteil nur für wenige Ausnahmefälle zu. Ein pflichtteilsberechtigter Nachkomme, etwa ein Sohn oder eine Tochter, muss sich schon richtig etwas zu schulden kommen lassen, etwa den Erblasser zu Lebzeiten massiv bedrohen oder ihm nach dem Leben trachten, dass ihn der Erblasser auch vom Pflichtteil ausschließen kann.

Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin klärt für Sie, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmegrund für den Ausschluss vom Pflichtteil vorliegt. In allen übrigen Fällen kommt es auf die richtige Strategie an. Christian Knoop, Fachanwalt für Erbrecht, entwickelt je nach Interessenslage die passende Minderungsstrategie. In vielen Familien ist eine Lösung auf dem Verhandlungsweg möglich.

So lässt sich z.B in Unternehmerfamilien mit einzelnen Nachkommen der Verzicht auf den Pflichtteil vereinbaren, um den Fortbestand des Unternehmens in der nächsten Generation zu sichern.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Wichtig bei Nachfolgeregelungen ist die frühzeitige Planung. Je früher Sie anfangen, Ihren Nachlass zu regeln, desto mehr Einfluss haben Sie darauf, wie Ihr Vermögen auf Ihre Erben und Nachkommen aufgeteilt wird. Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie einen Teil Ihres Vermögens, z.B. eine Immobilie, zu Lebzeiten mit einer Schenkung an Ihre Nachkommen.

Wichtig dabei: Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin achtet bei der vorweggenommenen Erbfolge darauf, dass sie nicht zu kurz kommen. Ein Wohnrecht sichert Ihnen den lebenslangen Nießbrauch an der Immobilie. Mit Rückfallklauseln sichern Sie sich für bestimmte Risikofälle ab.

Sie können z.B. bestimmen, dass die Immobilie wieder in Ihr Eigentum übergehen soll, falls der beschenkte Nachfolger vor Ihnen sterben oder sich im Nachhinein als unwürdig erweisen wollte. Oder Sie verhindern, dass die vorzeitig vererbte Immobilie zur Streitmasse im Scheidungskrieg wird, falls sich ihr beschenkter Nachkomme scheiden lassen sollte. Solche Rückfallklauseln sind die Sicherheitsgurte bei der vorzeitigen Erbfolge.

Werden Schenkungen bei der Erbschaftsteuer mitgerechnet?

Schenkungen sind im Erbfall steuerfrei, wenn sie mindestens zehn Jahre zurückliegen. Das bietet Möglichkeiten für die steueroptimale Nachlassplanung. Rechtsanwalt Knoop rät bei größeren Vermögen zu einer frühzeitigen Nachfolgeregelung. Im Idealfall lassen sich die individuellen Freibeträge bei der Schenkungsteuer mehrfach hintereinander ausschöpfen.

Reduzieren Schenkungen den Anspruch auf Pflichtteil?

Das kann passieren, wenn der Erblasser einem pflichtteilsberechtigten Nachkommen Vermögen geschenkt hat. Dann stellt sich im Erbfall die Frage, ob diese Schenkung auf den Pflichtteil des selben Nachkommen angerechnet wird. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin klärt diese Rechtsfrage in Ihrem individuellen Rechtsfall. Problem ist in vielen Fällen, dass der Erblasser zu Lebzeiten versäumt hat klar zu regeln, ob die Schenkung auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden soll.

Können Erblasser Pflichtteilsansprüche mit Schenkungen aushebeln?

Auch mit Schenkungen lassen sich die Ansprüche auf Pflichtteil nicht einfach aushebeln. Zumindest geht das nicht kurzfristig. Denn der Gesetzgeber gewährt pflichtteilsberechtigten Nachkommen einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Dieser gleicht Schenkungen des Erblassers an Dritte aus.

Dabei kommt es auf den zeitlichen Abstand an. Je länger eine Schenkung zurückliegt, um so kleiner ist der Anteil, der beim Pflichtteilergänzungsanspruch mitgerechnet wird. Aus Sicht eines beschenkten Erben ist jedes Jahr Abstand zehn Prozent wert. Konkret: Stirbt der Erblasser im ersten Jahr nach der Schenkung, zählt diese beim Pflichtteilergänzungsanspruch zu 100 Prozent mit. Stirbt er im zweiten Jahr nach der Schenkung, sind es 90 Prozent.

Noch ein Jahr später sind es nur noch 80 Prozent und so weiter. Komplett frei von Ansprüchen der pflichtteilsberechtigten Nachkommen ist die Schenkung folglich nur dann, wenn der Erbfall mindestens zehn Jahre später eintritt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Die Rechtsanwälte für Erbrecht in der Kanzlei Knoop in Berlin informiert Erblasser und ihre Nachkommen umfassend über das komplexe Regelwerk für Schenkungen, Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch.

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