Büro Knoop und Kollegen in Berlin

Interview: Tragfähige Lösungen im Erbrecht

Christian Knoop, Fachanwalt für Erbrecht und Notar in Berlin, über die Vorteile einer rechtzeitigen Nachlassplanung, das Recht auf Pflichtteil und Sicherheitsgurte bei der vorweggenommenen Erbfolge.

Berlin Fachanwalt Erbrecht

"Bei Erbstreitigkeiten ist es wichtig, die familiären und emotionalen Fallstricke zu erkennen, um sich in ihnen nicht zu verfangen."

Christian Knoop, Fachanwalt für Erbrecht und Notar

Herr Knoop, Sie raten zu einer frühzeitigen Nachlassplanung. Warum?

Das hat viele Vorteile. Die wichtigsten: Sie können Vermögen steueroptimal an die nächste Generation übertragen und beugen am ehesten einem Erbstreit unter Ihren Nachkommen vor.

Wie lässt sich Erbstreit verhindern?

Für Streit unter Erben sorgen oft Laientestamente. Kein juristischer Laie schafft sein Testament im Alleingang. Es kommt zu Fehlern. die regelmäßig zu Streit unter Nachkommen führen. Dann wird es emotional. Auf einmal kochen alte Familienprobleme hoch. Es geht um Respekt und Gerechtigkeit. Jeder empfindet anders, alle fühlen sich im Recht. In dieser Gemengelage von Gefühlen und Irrtümern ist es für die Erben nicht einfach, eine tragfähige Lösung zu finden. Wir setzen bei Verhandlungen im Interesse unserer Mandanten darauf, die emotionalen Aspekte von den rechtlichen zu trennen.

Worüber streiten Nachkommen am häufigsten?

Viele Nachkommen streiten um Pflichtteile. Hat der Erblasser per Testament ein Kind zum Alleinerben eingesetzt, haben z.B. seine anderen Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Das wird schnell emotional. Immerhin wurde einer bevorzugt, die anderen enterbt. Im Konflikt geht es um die Frage, wie viel das Erbe wert ist, wie hoch die Pflichtteile sind und wie der Erbe diese bezahlen kann. Mitunter droht der Zwangsverkauf einer Immobilie. Solche Nachteile können wir in vielen Fällen vermeiden, indem wir für unsere Mandanten tragfähige Lösungsvorschläge entwickeln und mit ihren Verwandten verhandeln. Es ist wichtig, die familiären und emotionalen Fallstricke zu erkennen, um sich in ihnen nicht zu verfangen. Das gelingt familienfremden Dritten in aller Regel besser als Angehörigen.

Muss jeder ein Testament machen, der seinen Nachlass ordentlich regeln möchte?

Ein wirksames Testament ist das Kernstück der Nachlassplanung. Oder ein Erbvertrag, der sich vor allem für den Generationswechsel in Unternehmerfamilien eignet. Ein weiteres Instrument der Nachlassgestaltung ist die vorweggenommene Erbfolge. Technisch ist das eine Schenkung.

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Welche Vorteile hat die vorweggenommene Erbfolge?

Sie vollziehen Ihren Nachlassplan selbst und bestimmen, wer was erhält. Wenn Sie Vermögen, etwa eine Immobilie, eine Kunstsammlung oder Unternehmensanteile, schon zu Lebzeiten an Nachkommen übertragen, können Ihre Erben darüber hinaus die Freibeträge bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer im Idealfall mehrfach nutzen und so die Steuerbelastung minimieren.

Läuft man dabei nicht Gefahr, dass man sein Vermögen verschenkt und später feststellt, dass der Beschenkte das nicht verdient hat?

Vor Enttäuschungen ist keiner gefeit. Auch nicht bei den eigenen Nachkommen. Wir raten deshalb zur Nachlassgestaltung mit Sicherheitsgurt. Unsere Mandanten erfahren von uns genau, wie sie ihre Interessen bei der vorweggenommenen Erbfolge durch Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder Rückfallklauseln absichern können.

Wie funktionieren diese Sicherheitsgurte?

Das Wohnrecht garantiert, dass Sie in der Immobilie auch nach der Schenkung wohnen können. Beim Nießbrauchrecht geht es z.B. um den Zugriff auf die Mieteinnahmen aus einer Immobilie. Mit Rückforderungsklauseln beugen Sie Eventualfällen vor, etwa dass der Beschenkte vor Ihnen verstirbt, sich scheiden lässt oder sich im Nachhinein als unwürdig erweist. Für diese Fälle legen Sie fest, dass die Immobilie wieder in Ihr Eigentum übergehen soll. Mit Ehevertragsklauseln verhindern Sie, dass die Immobilie bei einer Ehescheidung des Beschenkten aufgeteilt wird.

Wer hat Recht auf einen Pflichtteil?

Nur nahe Angehörige. Dazu gehören Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern des Verstorbenen. Nicht aber seine Geschwister. Um Pflichtteile wird oft gestritten. Hat ein Erblasser zum Beispiel seine Ehefrau per Testament zur Alleinerbin eingesetzt, haben seine Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Im Konfliktfall geht es um die Frage, wie viel das Erbe wert ist, wie hoch die Pflichtteile sind und wie der Erbe das bezahlen kann. Mitunter droht die Zerschlagung des Erbes, weil der Erbe zum Beispiel das Familienunternehmen oder die Familienimmobilie verkaufen muss. Solche Nachteile können wir in vielen Fällen vermeiden, indem wir für unsere Mandanten tragfähige Lösungsvorschläge entwickeln, mit den anderen Beteiligten verhandeln und nötigenfalls die Rechte unserer Mandanten vor einem Gericht durchsetzen.

Was passiert im Erbfall, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten alles verschenkt hat?

Fängt er früh genug an, kann er die Pflichtteilsansprüche mit Schenkungen aushöhlen. Anderenfalls haben pflichtteilsberechtigte Nachkommen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Etwa 65 Prozent des Vermögens werden verschenkt! Wir beraten Erblasser und Erben, die Pflichtteile mindern oder abwehren wollen. Pflichtteilsberechtigte Nachkommen unterstützen wir bei der Berechnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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