Erbrecht und Notar in Berlin

Scheidungsvertrag

Bei der Scheidung oder Trennung haben Sie die Wahl: Entweder Sie führen mit Ihrem Ehepartner endlose Prozesse. Oder Sie einigen sich außergerichtlich in einem Scheidungsvertrag. Das schont Nerven, Zeit und Ihren Geldbeutel. Deshalb rät Rechtsanwalt Christian Knoop in Berlin zunächst zum außergerichtlichen Weg. Führt dieser nicht zum Ziel, setzt unsere Kanzlei Ihre Ansprüche vor Gericht durch.

 

Scheidungsvertrag Berlin

Kompetente Beratung zum Scheidungsvertrag

Christian Knoop ist Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht und Notar. Nutzen Sie seine 30 Jahre lange Erfahrung, um Ihre Scheidung auf dem Verhandlungsweg mit Ihrem Noch-Ehepartner zu regeln:

  • Umfassende familienrechtliche Beratung im Scheidungsfall
  • Faire Lösungen verhandeln, Streit vermeiden
  • Interessen wahren, berechtigte Ansprüche außergerichtlich durchsetzen

Wen wir beraten

  • Eheleute in Trennung, die eine reibungslose Scheidung wünschen und sich mit ihrem Partner einvernehmlich verständigen wollen.
  • Immobilieneigentümer und Unternehmer, die ihre Immobilien oder Unternehmen erhalten wollen.
  • Ehegatten, die sich auf eine Trennung vorbereiten und die Wirksamkeit ihres Ehevertrages überprüfen wollen.
  • Ehegatten, die sich mit einem Ehevertrag für den Trennungsfall wappnen wollen.

Was wir für Ehegatten im Bereich Scheidungsvertrag tun

  • Wir beraten Sie umfassend bei der Vertragsgestaltung, damit ihre Vorstellungen im Scheidungsvertrag rechtsicher verankert werden.
  • Wir weisen Sie auf alle Probleme und Ansprüche hin, die bei einem umfassenden Scheidungsvertrag geregelt werden müssen.
  • Wir unterstützen Sie bei der korrekten Bewertung Ihres Vermögens und kooperieren hierbei mit Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken und Unternehmen.
  • Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Unterschrift unter dem Scheidungsvertrag. Dieser muss in der Regel notariell beurkundet werden.
  • Wir arbeiten mit Notaren zusammen, um für Sie eine reibungslose Beurkundung zu gewährleisten.
  • Wir reichen für Sie den Scheidungsantrag ein, wobei die Scheidung schon nach wenigen Wochen erfolgen kann, wenn der Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen wurde.
  • Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop führen für Sie sämtliche Verhandlungen. Rechtsanwalt Knoop erzielt dank seiner rund dreißigjährigen Erfahrung und seines Verhandlungsgeschicks selbst in schwierigen Fällen meistens einen Vergleichsabschluss.

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So kommen Sie rechtssicher zum Scheidungsvertrag

Sie brauchen einen Scheidungsvertrag? Ich unterstütze Sie bei der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen gerne als sachkundiger Berater und Notar. Wir beginnen mit einer Vorbesprechung; sind schließlich alle Fragen gut geregelt, folgt die Beurkundung in meinem Notariat. Wichtig ist die sorgfältige Vorbereitung aller Termine. Die folgenden Informationen dienen Ihnen dazu, sich einen Überblick über den Ablauf der Beurkundung Ihres Scheidungsvertrags zu verschaffen und die Daten aufzubereiten, die wir für Ihren Scheidungsvertrag benötigen. Das Formular können Sie als Pdf auf Ihren Computer herunterladen, dort ausfüllen und speichern. Herzlichen Dank!

Mandanteninformation: So organisieren wir im Notariat die Beurkundung Ihres Scheidungsvertrags

Formular: Vermögensverzeichnis für die Erstellung Ihres Scheidungsvertrags

Nützliche Informationen zum Scheidungsvertrag

Was ist ein Scheidungsvertrag?

Mit einem Scheidungsvertrag werden die Rechtsfolgen der Scheidung abschließend geregelt. Das betrifft z.B. den Unterhalt, Zugewinn oder den Versorgungsausgleich. Der Vertrag muss in den meisten Fällen notariell beurkundet werden.

Was ist der Vorteil eines Scheidungsvertrages?

Die Ehegatten müssen keine langwierigen und teuren Prozesse führen, wenn sie alle strittigen Punkte mit einem Scheidungsvertrag regeln. In diesem Fall ist das Familiengericht nur noch für die bloße Durchführung der Scheidung nötig.

Schließt der Scheidungsvertrag den Versorgungsausgleich aus, läuft das Scheidungsverfahren noch schneller ab. Mitunter erfolgt die Scheidung schon wenige Wochen nach Antragstellung beim Familiengericht.

Warum sollten Immobilieneigentümer und Unternehmer an einen Scheidungsvertrag denken?

Bei einer langjährigen Schlacht vor Gericht, die mit einem Zugewinnurteil endet, müssen Immobilieneigentümer und Unternehmer mit Vollstreckung rechnen. Das kann zu einer Liquidierung des Unternehmens führen. Bei Grundbesitz droht die Versteigerung.

Das hat meist erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Beides können Sie durch die Verhandlung eines sachgerechten Scheidungsvertrages verhindern.

Warum sollte man Eheverträge überprüfen lassen?

Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen hat sich 2001 geändert. Seitdem müssen alle älteren Eheverträge unbedingt auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Doch auch bei jüngeren Eheverträgen lohnt die Prüfung durch einen Experten. Ansonsten droht im Scheidungsfall ein böses Erwachen.

Stellt der Scheidungsrichter den Ehevertrag auf den Prüfstand, kommt er im schlimmsten Fall zu dem Ergebnis, dass alle Regelungen null und nichtig sind.

Was bedeutet Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsverträgen?

Die Gerichte haben seit 2001 mit einer Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Ehevertrag bei der Scheidung auf Verlangen eines Ehegatten überprüft wird. Das Gericht prüft auf der ersten Stufe, ob die einzelnen Bestimmungen des Ehevertrages bereits von vornherein nichtig sind. Ist der Ehevertrag wirksam, prüft der Richter auf der zweiten Stufe, ob der Ehevertrag aufgrund von Veränderungen im familiären oder vermögensrechtlichen Bereich an die aktuellen Verhältnisse anzupassen ist. Die gleichen Grundsätze gelten für Scheidungsverträge.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen sind mit der Rechtsprechung im Familienrecht vertraut und sorgen dafür, dass die Mandanten der Kanzlei rechtssichere Verträge abschließen.

Warum sollten vermögende Eheleute einen Ehevertrag abschließen?

Ohne Abschluss eines Ehevertrages gilt im Fall einer Scheidung der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass Zugewinn, Rentenanwartschaften und Einkommen grundsätzlich hälftig geteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Sie weitreichende Anspruchsausschlüsse vereinbaren. Natürlich gibt es hier Grenzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin achten darauf, dass Sie bei den Anspruchsausschlüssen nicht über das Ziel hinausschießen.

Wo liegt beim Scheidungsvertrag die Kunst der Verhandlungsführung?

Jede Scheidung hat eine emotionale Ebene. Hier ist Fingerspitzengefühl und taktisches Geschick gefragt. Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn beide Parteien den Willen zur Einigung haben und bereit für Kompromisse sind. Rechtsanwalt Knoop hat in gut dreißig Jahren Beratung im Familienrecht bewiesen, dass er diese Verhandlungen beherrscht und in den meisten Fällen zum Erfolg führt.

Gibt es eine Alternative zu einem Scheidungsvertrag?

Während der Scheidungsvertrag in aller Regel vor Einleitung des Scheidungsverfahrens abgeschlossen wird, ist es auch möglich, einen umfassenden Vergleich in einem gerichtlichen Scheidungs- oder Zugewinnverfahren abzuschließen. Doch hier entstehen Zusatzkosten. Denn das Gericht befasst sich zunächst mit der Streitsache.

Außerdem ist auch bei diesem Lösungsweg der Gang zum Notar nötig, wenn z.B. die Regelung von Miteigentumsverhältnissen an Grundbesitz beurkundet werden muss.

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