Erbrecht und Notar in Berlin

Zugewinnausgleich für Ehepaare

Bei einer Scheidung kommen auch Fragen zum Vermögensausgleich auf den Tisch: Wie wird das gemeinschaftliche Eigentum aufgeteilt? Zum Beispiel an einer Immobilie? Wie lassen sich gemeinschaftliche Verbindlichkeiten wie Kredite auflösen? Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei der Bank? Vor allem: Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich? Wer zahlt hier wem wie viel? Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin unterstützt Sie bei allen Fragen zum Vermögensausgleich und Zugewinnausgleich. Unsere besondere Stärke ist die Lösung von Problemen auf dem Verhandlungsweg. Bei vermögenden Ehepaaren kommt es auf den ehelichen Zugewinn auch im Todesfall eines Ehepartners an. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin sorgt dafür, dass Witwen oder Witwer bei der Erbschaftsteuer nicht mehr als nötig zahlen müssen.

 

Berlin Zugewinnausgleich

Kompetente Beratung zum Zugewinnausgleich

Christian Knoop ist Rechtsanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Notar. Nutzen Sie seine 30 Jahre lange Erfahrung, um bei einer Scheidung den Zugewinnausgleich zu regeln und die Beziehung auch vermögensrechtlich korrekt zu lösen:

  • Umfassende Beratung zum Familienrecht
  • Faire Lösungen verhandeln, Streit vermeiden
  • Berechtigte Ansprüche wahren und durchsetzen

Wen wir beraten

  • Eheleute, die ihre vermögensrechtlichen Verbindungen mit dem Partner im Scheidungsfall ordentlich auflösen wollen.
  • Eheleute, die ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche abwehren müssen.
  • Eingetragene Lebenspartner, die im Trennungsfall vermögensrechtliche Ansprüche durchsetzen oder abwehren müssen.
  • Immobilieneigentümer, die gemeinschaftliches Eigentum bei Trennung und Scheidung regeln wollen.
  • Witwen und Witwer in allen Fragen zum Zugewinnausgleich.
  • Eheleute, die sich gegen Rückforderungen ihrer Schwiegereltern wehren müssen.
  • Schwiegereltern, die von Expartnern ihrer Kinder Zuwendungen zurückfordern wollen.
  • Eheleute, die ihre Berechtigung an Bankkonten klären wollen.

Was wir für Sie beim Zugewinnausgleich tun

  • Wir bieten kompetente Beratung zum Zugewinnausgleich, prüfen die Anspruchsgrundlagen und entwickeln für Sie je nach Interessenlage die optimale Verhandlungsstrategie.
  • Wir entwickeln für Hauseigentümer und Unternehmer im Scheidungsfall eine individuelle Zugewinnregelung.
  • Zur Lösung von Konflikten verfolgen unsere Rechtsanwälte eine zweistufige Strategie. Zunächst setzen wir auf eine Verhandlungslösung. Wo diese blockiert wird, vertreten wir Ihre Rechte vor Gericht.
  • Wir beantragen für Sie das Zugewinnausgleichsverfahren.
  • Beim Zugewinnausgleich kommt es auf die richtige Bewertung des Vermögens an. Unsere Kanzlei kooperiert mit kompetenten Sachverständigen für die Vermögensbewertung.
  • Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Auskunftsansprüche durch. Nur so können Sie den Zugewinn Ihres Ehepartners richtig einschätzen.
  • Beim Zugewinnausgleich lassen sich Zwangsverkäufe von Immobilien, Unternehmen, Aktien oder anderen Vermögenswerten trotz schwacher Liquidität oft vermeiden. In solchen Situationen bewährt sich die Erfahrung von Rechtsanwalt Knoop als Verhandlungsführer.

Was wir für Sie bei gemeinschaftlichem Vermögen tun

  • Wir beraten Sie bei der Regelung von Miteigentum an Immobilien durch Übernahme des gegnerischen Anteils oder Verkauf oder – wenn es gar nicht anders geht – durch Zwangsversteigerung.
  • Wir ermitteln die Anteile der Ehepartner am gemeinsamen Bankkonto (Ehegattenoderkonto) und an Wertpapierguthaben und sorgen für eine gerechte Aufteilung.
  • Unsere Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen beim Gesamtschuldnerausgleich und bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten (z. B. Hauskredit).
  • Wir beraten Sie zur Abwicklung von Gemeinschaftseigentum an Immobilien und vertreten Ihre Interessen bei der Schuldübernahme gegen Übernahme des gegnerischen Grundstücksanteils.
  • Wir vertreten Ihre Rechte, wenn Schwiegereltern finanzielle Zuwendungen zurückverlangen.
  • Zur Lösung von Konflikten setzen unsere Rechtsanwälte zunächst auf eine Verhandlungslösung. Wo diese blockiert wird, vertreten wir Ihre Rechte vor Gericht.

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I. Nützliche Information zum Zugewinn und Zugewinnausgleich

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Die meisten Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese tritt automatisch am Tag der Heirat in Kraft. Es sei denn, die Ehepartner vereinbaren mit einem Ehevertrag einen anderen Güterstand, etwa die Gütertrennung. Das Gleiche gilt für die eingetragene Lebenspartnerschaft.

In der Zugewinngemeinschaft haben die Ehepartner oder Lebenspartner grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen, es sei denn, sie erwerben zusammen Gemeinschaftseigentum, etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Davon abgesehen bleiben beide Parteien jeweils alleinige Eigentümer derjenigen Vermögensteile, die sie in die Ehe mitbringen oder während der Ehe anschaffen.

Wie kommt es zu einem Zugewinnausgleich?

Der eheliche Zugewinn wird in zwei Fällen ausgeglichen, und zwar bei Scheidung und bei Tod eines der Ehepartner. In beiden Fällen passiert im Prinzip das Gleiche: Der eheliche Zugewinn wird auf beide Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt.

Für den Todesfall eines Ehepartners heißt das, dass die Witwe oder der Witwer die Hälfte des ehelichen Zugewinns steuerfrei erhält. Beim Zugewinnausgleich geht es immer nur um die Aufteilung der Salden und nie um die Aufteilung der Gegenstände.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich errechnet sich aus den Zugewinnen der beiden Ehepartner während ihrer Ehe. Dabei ist der Zugewinn eines Ehepartners die Differenz zwischen seinem Vermögen am Ende der Ehe (Endvermögen) und dem Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen). Diese Rechnung wird für beide Ehepartner aufgemacht.

Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Der Zugewinnausgleich beträgt genau die Hälfte des Differenzbetrages zwischen den Zugewinnen beider Ehepartner.

Auf welche Zeitpunkte kommt es bei der Vermögensbewertung an?

Beim Zugewinnausgleich kommt es auf die Höhe des Vermögens an drei Stichtagen an. Der richtige Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Das Endvermögen wird für den Tag berechnet, an dem das Gericht den Scheidungsantrag zustellt.

Mit einer zusätzlichen Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung verhindert Rechtsanwalt Christian Knoop im Interesse von Mandanten, dass ein auskunftspflichtiger Ehepartner die Trennungszeit dazu nutzt, um Vermögen beiseite zu schaffen.

II. Nützliche Information zum sonstigen Vermögensrecht

Was ist eine Miteigentumsgemeinschaft?

Sobald mehrere Personen ein Grundstück erwerben, entsteht eine Miteigentumsgemeinschaft. Im Falle der Trennung und Scheidung muss dieses Miteigentum geregelt werden. Hier verhandeln die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen über eine einvernehmliche Lösung, z.B. den Ankauf durch eine Partei oder einen gemeinsamen Verkauf.

So lässt sich eine für alle Parteien oft nachteilige Teilungsversteigerung des Grundbesitzes vermeiden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen sind auch in diesem Punkt erfahrene Verhandlungsführer.

Was ist ein Gesamtschuldnerausgleich?

Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner ein Haus gemeinsam je zur Hälfte gekauft und finanziert haben, aber ein Partner nach der Trennung die gesamten Darlehensraten allein bezahlt, kann er von dem anderen Miteigentümer die Hälfte zurückverlangen.

Hier sind allerdings Ansprüche des ausgezogenen Ehegatten auf Nutzungsentgelt beziehungsweise eine Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche bei der Unterhaltsberechnung möglich.

Wem gehört wie viel vom Oderkonto?

Ohne konkrete Vereinbarung gilt, dass ein Kontoguthaben den Ehegatten je zur Hälfte gehört. Hierbei ist grundsätzlich ohne Bedeutung, wer warum und wie viel auf das Konto eingezahlt hat. Wer mehr als die Hälfte beansprucht, muss das vor Gericht beweisen. In Einzelfällen kann sogar eine Mitberechtigung am Einzelkonto des Partners bestehen.

Worum geht es bei Schwiegerelternzuwendungen?

Greifen Eltern ihren verheirateten Kindern beim Hauskauf oder Hausbau finanziell unter die Arme, profitiert immer auch die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn von der Finanzspritze. Geht die Ehe später auseinander, stellt sich die Frage, ob die Schwiegereltern Geld zurückfordern können.

Dies ist grundsätzlich zu bejahen. Doch diese Forderung wird von Gerichten häufig gekürzt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen regeln diese Ansprüche und achten auf sie auch bei einer außergerichtlichen Gesamtregelung über Zugewinn und Vermögen.

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