
Die Güterstandschaukel als Instrument der steuerfreien Vermögensverteilung in der Ehe und der Erbfolgeplanung
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
nach vielen Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit werde ich, Rechtsanwalt und Notar a.D. Christian Knoop, zum 1. Juli 2026 in den Ruhestand treten. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen danke ich Ihnen sehr.
Damit Ihre rechtlichen Angelegenheiten weiterhin zuverlässig betreut werden, habe ich frühzeitig für eine geordnete und nahtlose Übergabe gesorgt: Sämtliche bestehenden Mandate werden – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – künftig von
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sarah Scherwitzki, LL.M.
SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Kurfürstendamm 33
10719 Berlin
übernommen und in gewohnter Sorgfalt weiterbearbeitet.
Für Sie bedeutet dies: Nach Ihrer Zustimmung kann auf alle Ihre Akten und Unterlagen zeitnah und sicher zugegriffen werden. Es gehen weder Informationen noch Rechte verloren. Besonders hervorheben möchte ich, dass Ihnen auch weiterhin meine langjährige Mitarbeiterin Frau Katrin David zur Seite steht. Sie unterstützt Frau Scherwitzki bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten und sorgt dafür, dass die Ihnen bekannten Abläufe und Ansprechpartner erhalten bleiben.
Frau Scherwitzki, Frau David und das Team von SNP stehen Ihnen für laufende wie für frühere Angelegenheiten gerne persönlich zur Verfügung und begleiten Sie künftig als verlässliche Ansprechpartnerinnen. Ich freue mich, Ihnen mit Frau Scherwitzki eine erfahrene Kollegin zu empfehlen, bei der Sie auch künftig in guten Händen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Knoop
Vorteile und Risiken der Güterstandschaukel
Vorteile:
- Steuerfreiheit: Der Zugewinnausgleich löst keine Schenkungssteuer aus, was eine steuerfreie Übertragung großer Vermögenswerte ermöglicht.
- Erbschaftssteueroptimierung: Vermögenswerte können gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt werden, wodurch die Freibeträge bei der Erbschafts – oder Schenkungsteuer doppelt genutzt werden können, etwa indem auch der beschenkte Ehegatte anschließend die gemeinsamen Kinder beschenken kann.
- Schutz des Privatvermögens: Unternehmer können durch die Übertragung von Vermögenswerten an den Ehepartner das Haftungsrisiko für ihr Privatvermögen verringern.
- Nießbrauchsrecht: Bei der Übertragung von Immobilien kann sich der Veräußerer das Nießbrauchsrecht vorbehalten und weiterhin Mieteinnahmen generieren.
Risiken:
- Notwendigkeit der korrekten Durchführung: Fehler bei der Berechnung, Bewertung und Durchführung des Zugewinnausgleichs können steuerliche Nachteile und rechtliche Probleme verursachen.
- Notwendigkeit professioneller Beratung: Die Komplexität der Güterstandschaukel erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung unter Einbeziehung eines Steuerberaters, der die Steuerfolgen prüft, was nicht Aufgabe des Notar ist.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Vermögensübertragung bei Immobilienbesitz
Ein Ehepaar besitzt ein Mehrfamilienhaus im Wert von 2 Millionen Euro. Der Ehemann überträgt die Hälfte des Hauses im Zuge des Zugewinnausgleichs an seine Frau, behält sich jedoch das Nießbrauchsrecht vor. Dadurch bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer und kann weiterhin die Mieteinnahmen erhalten. Die Übertragung erfolgt steuerfrei, da der Zugewinnausgleich keine Schenkungssteuer auslöst.
Beispiel 2: Unternehmensbeteiligungen
Eine Unternehmerin, die während der Ehe einen erheblichen Zugewinn durch den Aufbau ihres Unternehmens erzielt hat, nutzt die Güterstandschaukel, um Unternehmensanteile auf ihren Ehepartner zu übertragen. Dadurch reduziert sie ihr persönliches Haftungsrisiko und sorgt gleichzeitig für eine steuerfreie Vermögensübertragung. Dabei kann sie sich ggf. auch ein Rückforderungsrecht für den Scheidungsfall vorbehalten.
Steuerliche Details und Lösungen
Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Zeitliche Trennung der Schritte: Es ist empfehlenswert, zwischen dem Wechsel zur Gütertrennung und der Rückschaukel zur Zugewinngemeinschaft eine gewisse Zeitspanne (mindestens sechs Monate) zu lassen. So kann vermieden werden, dass der Eindruck einer missbräuchlichen Anwendung entsteht.
- Dokumentation und Bewertung: Eine klare und nachvollziehbare Berechnung des Zugewinns und eine Bewertung der Vermögenswerte ist entscheidend. Bei Unsicherheiten sollten Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden.
- Begleitung durch Fachleute: Die Einbindung eines Notars und eines Steuerberaters ist unverzichtbar, um rechtliche und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.
Durch die sorgfältige Planung und Umsetzung der Güterstandschaukel können Ehepaare erhebliche steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig das Vermögen optimal schützen und verteilen.
Erwähnenswert ist eine erbrechtliche Begleiterscheinung, der Ausgleich des Zugewinns wird nämlich grundsätzlich als Pflichtteilsfest angesehen. Er stellt keine Schenkung dar, da ein gesetzlicher Zugewinnanspruch erfüllt wird. Nur in dem Ausnahmefall, wenn die Güterstandschaukel einem Gesamtplan folgend ausschließlich oder überwiegend dazu dienen soll, den Pflichtteil zu reduzieren, sind Pflichtteilsansprüche denkbar. Dies sind allerdings seltene Ausnahmefälle.

